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Radioaktivitäts-Messstellen


Ausmessen von Schwarzwildfleisch auf Radioaktivität

Warum und was wird gemessen?

Erlegtes Schwarzwildfleisch, das in Verkehr gebracht werden soll, darf den Grenzwert von 600 Bq/kg nicht überschreiten. Der Lebensmittelunternehmer / Primärerzeuger muss im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht vor dem „In-Verkehr-Bringen“ durch geeignete Maßnahmen sicherstellen (Messung von 500 Gramm Skelettmuskulatur), dass der entsprechende Grenzwert nicht überschritten wird. Das In-Verkehr-Bringen von Wildbret mit mehr als 600 Bq/kg ist strafbar.

Wo ist die nächste qualifizierte Messstelle?

Im Landkreis Lichtenfels existiert seit April 2011 eine Messstelle des BJV. Zwecks einer Radio-Messung setzen Sie sich bitte mit Herrn Horst Hartmann oder mit Herrn Matthias Fischer persönlich in Verbindung. Auf Grund der derzeitigen bayernweiten Häufung von Grenzwertüberschreitungen muss Schwarzwild vor In-Verkehr-Bringen trotz der Entfernung zur nächsten Messstelle untersucht werden. Weitere aktuelle und wichtige Informationen zum Thema „Radioaktive Belastung von Wildbret“ finden sie auf der Internetseite des LfU (www.lfu.bayern.de).

Horst Hartmann                                                           Matthias Fischer
Frankenring 10                                                            Schlesierstr. 7
96231 Bad Staffelstein                                                96215 Lichtenfels
Tel.: 09573/1604                                                         Mobil:0171/4543630

Des Weiteren misst das bayerische Staatsforsten routinemäßig Wild aus und hat hierfür eine anerkannte qualifizierte Messstelle eingerichtet. Die private Jägerschaft kann Wildfleisch dort für rund 15 Euro messen lassen. Für den Landkreis Lichtenfels ist die nächste qualifizierte Messstelle derzeit:

Bayerische Staatsforsten; Herr Alexander Kelle;
Forstamtstr. 9, 96332 Pressig / Rothenkirchen,
Telefon: 09265/941315


Gibt es eine Entschädigung?

Kontaminiertes Wildbret wird durch das Bundesverwaltungsamt entschädigt. Dazu muss der Jäger / Primärproduzent / Lebensmittelunternehmer einen „Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz; Wildbret“ stellen. Wildbret wird nur entschädigt, wenn ein entsprechendes Messprotokoll mit dem Messergebnis über 600 Bq/kg Cäsium einer qualifizierten Messstelle vorliegt! Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.

Weitere Informationen erhalten Sie im

Landratsamt Lichtenfels
Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Gabelsberger Str. 24
96215 Lichtenfels
Telefon 09571/18-2301

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Zellmann
Tel.: 09571/18-2324
Zimmer: N203
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24