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Kenzeichnung Allergene bei loser Ware


Seit 13.12.2014 ist die Kennzeichnung von Allergien auslösenden Stoffen durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend vorgeschrieben.

Um Ihnen die Kennzeichnung zu erleichtern haben wir für Sie ein Merkblatt entworfen.

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Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Schuster
Tel.: 09571/18-2323
Zimmer: N202
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Herr Zellmann
Tel.: 09571/18-2324
Zimmer: N203
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Bannert
Tel.: 09571/18-2321
Zimmer: N203
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24