Derzeit gilt speziell im Landkreis Lichtenfels:
- Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen für systemrelevante Mitarbeiter aus CZ und Tirol
- Eine nächtliche Ausgangssperre gilt ab dem 28.02.2021, 0 Uhr, im gesamten Landkreis Lichtenfels. Während der Ausgangssperre ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Mehr Infos finden Sie in unserer Pressemitteilung und im Amtsblatt 2021-09.
Hinweis zu Wechselunterricht in Schulen, Kita-Öffnung, berufliche Aus- und Fortbildung
In der zurückliegenden Woche verzeichnet der Landkreis Lichtenfels wieder einen Anstieg der 7-Tage-Inzidenzwerte: Vom 22. bis 25. Februar 2021 sind insgesamt 46 neue Infektions-Fälle hinzugekommen. Um Schulen, Kitas sowie weiteren Einrichtungen der Aus- und Fortbildung etc. Planungssicherheit zu geben, hat die Landkreisverwaltung beschlossen, dass für Montag, 1. März 2021, keine Schließung festgelegt wird. Die Einrichtungen dürfen am Montag definitiv öffnen, obwohl der Inzidenzwert von 100 am Wochenende überschritten wurde. Die Landkreisverwaltung wird erst am Montag, 1. März 2021, entscheiden, wie es am Dienstag, 2. März 2021, für Kitas und Schulen weitergehen wird.
Derzeit gilt für ganz Bayern:
- die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
- Infos zu Ausgangssperre & Ausflüge
Fragen zum Lockdown und zu den aktuellen Regelungen können Sie hier nachlesen:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Schnellsuche