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Impfempfehlungen für Aussiedler, Flüchtlinge oder Asylbewerber in Gemeischaftsunterkünften


Aus gegebenen Anlass  dürfen wir Sie in Anlehnung an die Impfempfehlungen der STIKO für Aussiedler, Flüchtlinge oder Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften (RKI- Epidemiologisches Bulletin Nr. 34) und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Asylbewerber hier in einer „Bett an Bett“- Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, auf folgendes hinweisen: (bereits vorliegende Impfdokumentationen sollten nach Möglichkeit berücksichtigt werden)

Bei ungeimpften Erwachsenen bzw. Erwachsenen mit unklarem Impfstatus (kein Impfbuch) sollten Impfungen gegen Diphterie, Tetanus und gegen Poliomyelitis durchgeführt werden. Erwachsene sollen die nächste fällige Td-Impfung (Auffrischimpfung) einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhalten. Nach 1970 Geborene sollten einmalig gegen Masern (MMR) geimpft werden.

Bei ungeimpften Kindern bzw. Kindern mit unklarem Impfstatus sollten Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis sowie gegen Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen und gegen Hepatitis B, Meningokokken C, bei Säuglingen und Kleinkindern auch gegen Haemophilus influenzae Typ b und Pneumokokken durchgeführt werden.

Aufklärungsmerkblätter zu Schutzimpfungen können hier heruntergeladen werden.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt über das Sachgebiet 25.

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