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Themen / Inhalt

Umfang der Gesundheitsuntersuchungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach § 62 Asylgesetz (AsylG)


Folgende Untersuchungen werden bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durchgeführt:

1. Körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Erkrankung

2. Die Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose erfolgt:

  • ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: Röntgen-Thorax-Aufnahme
  • bei Schwangeren und Minderjährigen (ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) Quantiferontest
  • bei Kindern, die noch nicht das 9. Lebensjahr vollendet haben ist weder eine Röntgenuntersuchung, noch ein Quantiferontest erforderlich.

3. Blutserumuntersuchung

  • HIV I und II
  • Hepatitis B

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Kohlase
Tel.: 09571/18-2602
Zimmer: G 03
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Ritter
Tel.: 09571/18-2601
Zimmer: G 03
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24