Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Krankenhaushygiene


Eine Aufgabe des Sachgebietes Gesundheit ist die medizinisch-hygienische Beratung der Kreisverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Konzessionierung von Privatkliniken. Eine entsprechende Beratung erfolgt auftrags- bzw. anlassbezogen, z. B. bei Inbetriebnahme, Erweiterung und Umbau.

Eine weitere Aufgabe ist die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern mit dem Ziel

  • der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten,
  • der Erkennung von Risiken durch Infektionen
  • und der Verhinderung einer Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten.

Neben Krankenhäusern, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen begehen wir auch Dialyseeinrichtungen.

Gesetzliche Grundlagen sind u. a.

  • das Infektionsschutzgesetz (IfSG),
  • die Bayerische Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (BayMedHygV),
  • das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
  • und die Gewerbeordnung (GewO).

Wir arbeiten eng mit dem Gewerbeaufsichtsamt zusammen, das für die Umsetzung und den Vollzug des Medizinproduktegesetzes in diesem Bereich zuständig ist.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Kohlase
Tel.: 09571/18-2602
Zimmer: G 03
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Ritter
Tel.: 09571/18-2601
Zimmer: G 03
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24