Eine Aufgabe des Sachgebietes Gesundheit ist die medizinisch-hygienische Beratung der Kreisverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Konzessionierung von Privatkliniken. Eine entsprechende Beratung erfolgt auftrags- bzw. anlassbezogen, z. B. bei Inbetriebnahme, Erweiterung und Umbau.
Eine weitere Aufgabe ist die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern mit dem Ziel
- der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten,
- der Erkennung von Risiken durch Infektionen
- und der Verhinderung einer Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten.
Neben Krankenhäusern, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen begehen wir auch Dialyseeinrichtungen.
Gesetzliche Grundlagen sind u. a.
- das Infektionsschutzgesetz (IfSG),
- die Bayerische Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (BayMedHygV),
- das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
- und die Gewerbeordnung (GewO).
Wir arbeiten eng mit dem Gewerbeaufsichtsamt zusammen, das für die Umsetzung und den Vollzug des Medizinproduktegesetzes in diesem Bereich zuständig ist.