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Meldewesen und Informationsmaterial


Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Ärzte und Labore sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen etc.) gesetzlich verpflichtet bestimmte Krankheitserreger dem Gesundheitsamt zu melden.

Durch das Sachgebiet Gesundheit werden Ermittlungen durchgeführt sowie Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung von Krankheiten zu verhindern.

Meldeformulare für Ärzte und Labore

Meldeformular Verdacht auf Impfkomplikation Meldeformular Verdacht auf Impfkomplikation, 375 KB

Empfehlung zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen

Informationen zu unterschiedlichen Infektionskrankheiten finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts „Ratgeber für Ärzte“ und auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Friedrich
Tel.: 09571/18-2623
Zimmer: G 07
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Kraus
Tel.: 09571/18-2630
Zimmer: G 07
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Kohlase
Tel.: 09571/18-2602
Zimmer: G 03
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Ritter
Tel.: 09571/18-2601
Zimmer: G 03
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24