Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Ärzte und Labore sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen etc.) gesetzlich verpflichtet bestimmte Krankheitserreger dem Gesundheitsamt zu melden.
Durch das Sachgebiet Gesundheit werden Ermittlungen durchgeführt sowie Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung von Krankheiten zu verhindern.
Meldeformulare für Ärzte und Labore
Meldeformular Verdacht auf Impfkomplikation, 375 KB |
Empfehlung zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Informationen zu unterschiedlichen Infektionskrankheiten finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts „Ratgeber für Ärzte“ und auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit