Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, Sie über den sog. „Einschulungskorridor“ nachdenken oder eine Rückstellung in Betracht ziehen, ist die Schuleingangsuntersuchung nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.
Wo findet die Untersuchung statt?
Die Untersuchung findet im Sachgebiet Gesundheit des Landratsamtes Lichtenfels, Gabelsbergerstraße 24, 96215 Lichtenfels statt (1. Obergeschoss links).
Wie läuft die Untersuchung ab?
- Erhebung der Gesundheitsvorgeschichte
- Überprüfung der motorischen Fertigkeiten und der Sprache
- Hör- und Sehtest
- Einsichtnahme in den Impfpass
Anschließend beraten wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.
Was müssen Sie mitbringen?
- gelbes Vorsorgeheft (U-Heft)
- Impfpass
- wichtige medizinische Unterlagen (ggf. Schwerbehindertenausweis oder Gesundheitspass, z. B. Allergiepass, Diabetikerausweis o. ä.)
Die Anwesenheit durch Sie als Elternteil ist erforderlich. Wir stellen Ihnen über die Teilnahme gerne eine Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber aus. Sollte es nicht möglich sein, dass Sie Ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung begleiten, benötigen wir eine formlose Vollmacht einer sorgeberechtigten Person, dass die Begleitung (z. B. ein anderes Familienmitglied) an der Untersuchung teilnehmen darf.
Was noch wichtig ist!
Bei Erkrankung Ihres Kindes vereinbaren Sie bitte möglichst rechtzeitig online einen Ersatztermin.
Hinweise zur Online-Terminbuchung:
Die Online-Terminbuchung mit digitalem Anamnesebogen gilt nur für die Eltern, die durch das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Gesundheit, eine schriftliche Einladung erhalten haben und deren Kind im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren wurde (Schuleingangsjahr 2025 / 2026).