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Datenschutz -Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bereich des Bauwesens


1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Diese Information bezieht sich auf die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit den Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einschließlich deren Nebengesetze, dem Bayerischen Abgrabungsgesetz (BayAbgrG), der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) und der Unteren Denkmalschutzbehörde nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG). Voraussetzung des sachlichen Anwendungsbereiches der Datenschutzgrundverordnung ist das Vorliegen von personenbezogenen Daten gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Nicht darunter fallen insbesondere Angaben zu Grundstücksgröße, Form und Kubatur der jeweiligen Gebäude.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels

Tel.: 09571 – 18-0
Fax: 09571 – 18 – 1099
 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Frau Kathrin Bullmann

Tel.: 09571 – 18-0
Fax: 09571 – 18 – 1099
datenschutzbeauftragter@landkreis-lichtenfels.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zweck

Die Daten werden erhoben um Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einschließlich deren Nebengesetze, dem bayerischen Abgrabungsgesetz (BayAbgrG) und der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) und der unteren Denkmalschutzbehörde nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (DSchG) zu erfüllen:

Bauvoranfragen (genehmigungspflichtige Bauvorhaben)

Bauanträge (genehmigungspflichtige Bauvorhaben)

Genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben

Abgrabungsanträge

Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen und zur Beseitigung von Mängeln an baulichen Anlagen

Sonstige bauaufsichtliche Maßnahmen

Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

b) Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz (BayBO, Baugesetzbuch, Bayerisches Naturschutzgesetz, DSchG, BayAbgrG, etc.)

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung

an die jeweils zuständigen Stellen weitergegeben. Dazu gehören je nach Aufgabe insbesondere die Träger öffentlicher Belange, Finanzbehörden, Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz und Standsicherheit, Prüfämter für Standsicherheit, die zuständigen Regierungen und das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das Bayerische Landesamt für Statistik, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessen sowie ggf. die betroffene Gemeinde.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Erfüllung von Dokumentationspflichten notwendig ist. Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten) sind grundstücksbezogen und werden nicht gelöscht, da sie Bestandsschutz vermitteln. Bauaufsichtliche Daten werden zur Beweissicherung dauerhaft aufbewahrt.

7. Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

8. Widerrufsrecht

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Weitergehende Informationen nach Art. 14 DSGVO

Gemäß Art. 14 Abs. 2 DSGVO dürfen wir Sie darüber informieren, dass wir i.d.R. im Rahmen des Verfahrens personenbezogene Daten für die erforderliche Verarbeitung durch Gemeinden, Städte, oder Verwaltungsgemeinschaften erhalten. Weiter werden personenbezogene Daten durch geografische Informationssysteme erhoben.

Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben, Art. 64 Abs. 2 Satz 1 BayBO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauVorlV.

Ansprechpartner / Kontakt

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