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Grundstücksteilungen


Der Bundesgesetzgeber hat die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen dem Grunde nach aufgehoben. Lediglich in einigen Ausnahmefällen muss eine Genehmigung für die Veränderung eines Grundstücks beantragt werden.

Die Verantwortung, dass bei einer Teilung keine baurechtswidrigen Zustände entstehen, trägt ausschließlich der Eigentümer des Grundstücks.

Bitte informieren Sie sich mit Hilfe des nebenstehenden Merkblattes.

Information Grundstücksteilungen Information Grundstücksteilungen, 16 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Imhof
Tel.: 09571/18-3100
Zimmer: 101
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Wagner
Tel.: 09571-18-3105
Zimmer: 104
Gebäude: Kronacher Str. 28