Der Bundesgesetzgeber hat die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen dem Grunde nach aufgehoben. Lediglich in einigen Ausnahmefällen muss eine Genehmigung für die Veränderung eines Grundstücks beantragt werden.
Die Verantwortung, dass bei einer Teilung keine baurechtswidrigen Zustände entstehen, trägt ausschließlich der Eigentümer des Grundstücks.
Bitte informieren Sie sich mit Hilfe des nebenstehenden Merkblattes.
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