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Bautechnische Nachweise


Grundsätzlich müssen bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben bautechnische Nachweise erstellt werden.
Bei bestimmten Vorhaben müssen diese Nachweise auch von einem Sachverständigen geprüft und mit der Baubeginnsanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
 

Erläuterungen zur Vorlagepflicht finden Sie hier

Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Ansprechpartner.

Die Vordrucke können  Sie  hier unter "Formulare" auswählen,  online ausfüllen und ausdrucken.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Dinkel
Tel.: 09571-18-3164
Zimmer: 007
Gebäude: Kronacher Str. 28