Grundsätzlich müssen bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben bautechnische Nachweise erstellt werden.
Bei bestimmten Vorhaben müssen diese Nachweise auch von einem Sachverständigen geprüft und mit der Baubeginnsanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Erläuterungen zur Vorlagepflicht finden Sie hier
Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Ansprechpartner.
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