Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Formlose Voranfrage im Baurecht


Die formlose Voranfrage ist über die Gemeindeverwaltung des jeweiligen Bauortes an das Landratsamt zu richten.

Folgende Unterlagen und Angaben sind erforderlich:
Formloses Schreiben mit Angabe

  • der Art des Vorhabens (z.B. Wohngebäude mit Garage)
  • der Grundfläche, Geschossigkeit und Höhe des Gebäudes
  • Lageplan M 1:1000 mit eingezeichnetem Gebäudestandort.

Die Gemeinde legt die Anfrage mit einer Stellungnahme dem Landratsamt zur endgültigen Entscheidung vor. Amtliche Formulare sind nicht erforderlich.

Hinweis:

Formlose Anfragen sind nicht rechtsverbindlich. Sie geben dem Bauherrn nur einen Anhalt für seine Planung.

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Entscheidung wünschen, bitte einen förmlichen Vorbescheid beantragen.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Imhof
Tel.: 09571/18-3100
Zimmer: 101
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Wagner
Tel.: 09571-18-3105
Zimmer: 104
Gebäude: Kronacher Str. 28