Die formlose Voranfrage ist über die Gemeindeverwaltung des jeweiligen Bauortes an das Landratsamt zu richten.
Folgende Unterlagen und Angaben sind erforderlich:
Formloses Schreiben mit Angabe
- der Art des Vorhabens (z.B. Wohngebäude mit Garage)
- der Grundfläche, Geschossigkeit und Höhe des Gebäudes
- Lageplan M 1:1000 mit eingezeichnetem Gebäudestandort.
Die Gemeinde legt die Anfrage mit einer Stellungnahme dem Landratsamt zur endgültigen Entscheidung vor. Amtliche Formulare sind nicht erforderlich.
Hinweis:
Formlose Anfragen sind nicht rechtsverbindlich. Sie geben dem Bauherrn nur einen Anhalt für seine Planung.
Wenn Sie eine rechtsverbindliche Entscheidung wünschen, bitte einen förmlichen Vorbescheid beantragen.