Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Sie wird von den Gemeinden in eigener Verantwortung durchgeführt. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, in dem die Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im gesamten Gemeindegebiet grobmaschig darstellt. Er entfaltet keine direkte Wirkung gegenüber dem Bürger, sondern bindet nur die Gemeinde selbst bei weiteren Planungen.
Der Bebauungsplan dagegen ist ein verbindlicher Bauleitplan, durch den direktes Baurecht für den einzelnen Bürger geschaffen wird. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und konkret auszugestalten. Soweit Sie Fragen zur Bauleitplanung in Ihrer Gemeinde oder in der Gemeinde Ihres beabsichtigten Bauortes haben, wenden sie sich bitte an die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Die graphische Darstellung rechtskräftiger Bebauungspläne der Gemeinden im Landkreis Lichtenfels können Sie über diesen Link aufrufen: http://www.vianovis.net/lkr-lichtenfels . Klicken Sie unter Themen auf "Bauen und Umwelt" und dann auf Bebauungspläne.