Grundsätzlich muss der Abbruch oder die Beseitigung baulicher Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Bei manchen baulichen Anlagen ist eine Anzeige ausnahmsweise nicht erforderlich ( bitte setzen sie sich mit Ihrem Ansprechpartner für rechtliche Fragen in Verbindung).
Die Abbruchanzeige hat mit Hilfe des amtlichen Vordrucks zu erfolgen, den Sie online ausfüllen und sich herunterladen können.
Anzeigeformular mit Erläuterungen
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