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Abbruchanzeige


Grundsätzlich muss der Abbruch oder die Beseitigung baulicher Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Bei manchen baulichen Anlagen ist eine Anzeige ausnahmsweise nicht erforderlich ( bitte setzen sie sich mit Ihrem Ansprechpartner für rechtliche Fragen in Verbindung).

Die Abbruchanzeige hat mit Hilfe des amtlichen Vordrucks zu erfolgen, den Sie online ausfüllen und sich herunterladen können.
 

Anzeigeformular mit Erläuterungen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Stark
Tel.: 09571/18-3114
Zimmer: 103
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Langbein
Tel.: 09571 / 18-3112
Zimmer: 103
Gebäude: Kronacher Str.28