Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohneigentum, Teileigentum oder für die Eintragung eines Dauerwohnrechts ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet die Grundlage für den Notarvertrag und die Grundbucheintragung. Das erforderliche Antragsformular mit Hinweisen für das Wohneigentum mit Musterplan oder das Dauerwohnrecht finden Sie hier:
Information Dauerwohnrecht, 5 KB |
Information Wohnungseigentum, 7 KB |
Musterplan für Abgeschlossenheitsbescheinigung, 272 KB |
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung, 204 KB |