Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigung


Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohneigentum, Teileigentum oder für die Eintragung eines Dauerwohnrechts ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet die Grundlage für den Notarvertrag und die Grundbucheintragung. Das erforderliche Antragsformular mit Hinweisen für das Wohneigentum mit Musterplan oder das Dauerwohnrecht finden Sie hier:

Information Dauerwohnrecht Information Dauerwohnrecht, 5 KB
Information Wohnungseigentum Information Wohnungseigentum, 7 KB
Musterplan für Abgeschlossenheitsbescheinigung Musterplan für Abgeschlossenheitsbescheinigung, 272 KB
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung, 204 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Weisser
Tel.: 09571/18-3150
Zimmer: 005
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Dinkel
Tel.: 09571-18-3164
Zimmer: 007
Gebäude: Kronacher Str. 28