Vor Erteilung einer Baugenehmigung kann zu einzelnen Zulässigkeitsfragen eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens ein förmlicher Vorbescheid beantragt werden. Der Inhalt des Vorbescheidsantrages entspricht im wesentlichen dem Inhalt des Bauantrages. Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung des jeweiligen Bauortes einzureichen.