Die Genehmigungsfreistellung ist ein Ausnahmefall der Baugenehmigungspflicht.
Baugenehmigungspflichtige Vorhaben sind dann genehmigungsfreigestellt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Vorhaben darf kein Sonderbau sein.
- Für handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben, darf die Möglichkeit zur Genehmigungsfreistellung nicht durch eine örtliche Satzung der Gemeinde ausgeschlossen sein
- Das Vorhaben muss im Geltungsbereich eines rechtkräftigen qualifizierten Bebauungsplanes liegen.
- Es muss den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften vollumfänglich entsprechen.
- Die Erschließung muss gesichert sein.
- Die Gemeinde darf nicht erklärt haben, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Im Unterschied zu den verfahrensfreien Vorhaben sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren die gleichen Bauunterlagen wie für eine Baugenehmigung einzureichen. Die Anträge müssen vom Bauherrn und dem vorlageberechtigten Entwurfverfasser unterschrieben sein und bei der Gemeindeverwaltung des jeweiligen Bauortes eingereicht werden.
Weitere Erläuterungen zur Genehmigungsfreistellung finden Sie hier.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie hier aufrufen: