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Denkmalschutz - Beratungen (Landkreis)


Welche Bedeutung haben Denkmalschutz und Denkmalpflege?
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Baugeschichte in der Gegenwart und der Zukunft sichtbar und erlebbar zu machen, traditionelle Bauobjekte zu sichern und zu erhalten sowie neue Nutzungsmöglichkeiten zu suchen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Denkmalschutzgesetz ein Rechtsinstrumentarium geschaffen, das diese Aufgaben absichert und unterstützt, und beim Landratsamt die Untere Denkmalschutzbehörde eingerichtet, die sich der fachlichen Beratung des Landesamtes für Denkmalpflege und des Kreisheimatpflegers bedient.


Amtstage:
Jeden Monat findet beim Landratsamt ein Sprechtag der Denkmalpflege statt. Die Untere Denkmalschutzbehörde spricht dabei die vorliegenden Anträge mit dem Referenten des BLfD und dem Kreisheimatpfleger durch und nimmt Ortsbesichtigungen vor. Eine rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Die bayerischen Denkmäler:
Die bayerischen Baudenkmäler und Bodendenkmäler können aktuell und für jeden zugänglich im bayerischen Denkmal-Atlas eingesehen werden.


Das rechtliche Verfahren:
Es besteht Erlaubnispflicht für die Veränderung , Beseitigung oder das Verbringen von Denkmälern an einen anderen Ort. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in Bodendenkmäler eingreift oder in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt, wenn dies auf Bestand und Erscheinungsbild eines Baudenkmals Auswirkung hat.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt. Das Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz ist für den Antragsteller kostenfrei.
Sind baurechtliche Genehmigungen erforderlich, schließen diese die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit ein. Siehe Downloadseite


Wo gibt es Zuschüsse:
Zuschüsse können im Regelfall u. a. von Landkreisen, Gemeinden und dem Bayer.Landesamt für Denkmalpflege gewährt werden, in besonderen Fällen aber auch von der Direktion für ländliche Entwicklung (bei Dorferneuerungsmaßnahmen), im Rahmen der Städtebauförderung, von der Oberfrankenstiftung oder von der Bayer. Landesstiftung. Im Einzelfall wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Beratung im Hinblick auf die in Frage kommenden Bewilligungsstellen durchgeführt.

Antrag Erlaubnis Denkmalschutz Antrag Erlaubnis Denkmalschutz, 180 KB
Antrag Zuschuss Denkmalschutz Antrag Zuschuss Denkmalschutz, 198 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Hoffmann-Sittig
Tel.: 09571/18-3113
Zimmer: 109
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Dinkel
Tel.: 09571-18-3164
Zimmer: 007
Gebäude: Kronacher Str. 28