Nach der gesetzlichen Definition sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die gängigsten Beispiele sind Bierzelte, Schaustellereinrichtungen.
Fliegende Bauten benötigen regelmäßig eine Ausführungsgenehmigung. Zusätzlich ist jedes Aufstellen solcher Bauten der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Das beigefügte Merkblatt informiert Sie darüber, was hierbei zu beachten ist und wie Sie vorgehen sollten.
Information Fliegende Bauten (Landratsamt Lichtenfels), 550 KB |