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Fliegende Bauten


Nach der gesetzlichen Definition sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden.

Die gängigsten Beispiele sind Bierzelte, Schaustellereinrichtungen.

Fliegende Bauten benötigen regelmäßig eine Ausführungsgenehmigung. Zusätzlich ist jedes Aufstellen solcher Bauten der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Das beigefügte Merkblatt informiert Sie darüber, was hierbei zu beachten ist und wie Sie vorgehen sollten.

Information Fliegende Bauten (Landratsamt Lichtenfels) Information Fliegende Bauten (Landratsamt Lichtenfels), 550 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Kättner
Tel.: 09571/18-3160
Zimmer: 008
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Dinkel
Tel.: 09571-18-3164
Zimmer: 007
Gebäude: Kronacher Str. 28