Mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein können Sie sich eigenverantwortlich um eine geförderte Mietwohnung bewerben. Für welche Wohnung Sie in Frage kommen hängt maßgeblich von Ihrem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Größe der Wohnung ab. Der Wohnberechtigungsschein ist in Bayern 1 Jahr gültig.
Bitte beachten Sie, dass bei der Benennung einer bestimmten Wohnung (gezielter Wohnberechtigungsschein) die in einem anderen Landkreis liegt, dieser bei der für die Wohnung zuständigen Stelle zu beantragen ist.
Für die Beantragung notwendigen Unterlagen:
- gültige Ausweisdokumente (bei Ausländern, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben: Pass mit Aufenthaltserlaubnis, Gültigkeit mindestens 1 Jahr)
- bei Ehepartnern/Lebenspartnerschaften, die weniger als 7 Jahre verheiratet sind: Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- im Falle einer Betreuung: Betreuerausweis
- im Falle einer bestehenden Schwangerschaft: Nachweis Arzt/Mutterpass
- Bescheinigungen über die Einnahmen (siehe Erläuterungen Stabau IIIa und IIIb) der letzten zwölf Monate vor der Antragsstellung für sämtliche Haushaltsangehörige
- Nachweis von Einkommensänderungen (falls es in den letzten 12 Monaten zu Änderungen gekommen ist bzw. es in diesem oder den nächsten 11 Monaten zu Änderungen kommen wird)
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten (Steuerbescheid)
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen nachgefordert.
Formulare:
Antrag Wohnberechtigungsschein
Einkommenserklärung Antragstellers (Stabau IIIa)
Einkommenserklärung weitere Angehörige Antragsteller (Stabau IIIb)
So können Sie Ihre Unterlagen einreichen:
- postalisch
- per Mail
- per Fax
- BayernPortal (Link)
- persönlich (bitte nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Die Bearbeitungszeit bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen beträgt ca. 1 Woche. Sie werden informiert sobald der Wohnberechtigungsschein abholbereit ist.
Kosten: 10,00 €