Alle gängigen Anträge und Anzeigen nach Bayerischer Bauordnung und Bayerischem Abgrabungsgesetz, z.B. also Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abbruchanzeigen, Abgrabungsanträge können künftig auch digital eingereicht werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Online-Assistenten entwickelt, die ab sofort erreichbar sind. Die Links werden in einem neuen Browserfenster geöffnet. Für die Authentifizierung ist eine BayernID oder ein Unternehmenskonto nötig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Hauptseite der Onlineassistenten.
WICHTIGE ÄNDERUNG IM VERFAHRENSABLAUF
Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Sowohl digitale Anträge als auch analoge Anträge werden künftig direkt beim Landratsamt als unterer Bauaufsichtsbehörde eingereicht und nicht mehr wie bisher bei den zuständigen Gemeinden.
KOMMUNEN BLEIBEN AM VERFAHREN BETEILIGT
Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.
Folgende Online-Verfahren stehen zur Antragstellung zur Verfügung:
► Nachreichen von Angaben und Unterlagen
► isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme beantragen
► Kriterienkatalog - Erkläkrung über die Erfüllung einreichen
► Teilbaugenehmigung beantragen
► Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids beantragen