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Pressemitteilung 358-2022: Neue Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest-Prävention


Geflügelhandel im sogenannten Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung möglich
 

LICHTENFELS (24.10.2022). Das Veterinäramt des Landkreises Lichtenfels informiert darüber, dass im gesamten Freistaat Bayern die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden. Entsprechend hierzu hat das Landratsamt Lichtenfels am 20. Oktober 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest in den Landkreis zu verhindern. 

Anlass für die Allgemeinverfügung ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland, dessen weitere Ausbreitung über den überregionalen Handel mit Geflügel im Reisegewerbe unterbunden werden soll. Außerdem wurde eine aktuelle Verbringung von Hühnern und Enten aus einem von der Geflügelpest betroffenen Betrieb in Nordrhein-Westfalen (Landkreis Gütersloh) auch nach Bayern bekannt. 

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind ferner dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten. Ein Merkblatt mit Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe) sowie weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar. 

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt am Landratsamt Lichtenfels darauf hin, dass Geflügelhalter die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort des Stalls, die Art der Nutzung und die landwirtschaftliche Betriebsnummer bei der Behörde verpflichtend melden müssen. 

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels sowie im Amtsblatt Nr. 2022-11 des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes telefonisch unter der Nummer 09571/182301 oder per E-Mail (veterinaerwesen@landkreis-lichtenfels.de) zur Verfügung.
 

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