Allgemeine Lage und Verteilung der Flüchtlinge
Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, reißt der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland nicht ab. Damit steigt auch bayernweit der Zugang von Asylsuchenden stark an und die Unterbringungssituation verschärft sich weiterhin. Aufgrund der erweiterten Mobilmachung in der russischen Föderation und der Folgen für die Ukraine, sowie den Erdbeben in der Türkei und Syrien und den angekündigten Visa-Erleichterungen bestehen zudem zwei Faktoren, welche das Zugangsgeschehen noch weiter ansteigen lassen können.
Für die Flüchtlingspolitik an sich und die Entscheidung, wie viele Flüchtlinge Deutschland aufnimmt, ist nicht das Landratsamt Lichtenfels, sondern die Bundesregierung verantwortlich. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt deutschlandweit (§ 45 AsylG) nach einem festen Schlüssel, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Die Verteilung innerhalb Bayern sind in § 3 der DVAsyl geregelt. Demnach erhält der Landkreis Lichtenfels monatliche Zuweisungen von geflüchteten Menschen, die er unterbringen muss. Es ist die Aufgabe der Landratsämter, diese Menschen, die aus welche Gründen auch immer zu uns kommen, unterzubringen.
In der untenstehenden Tabelle sehen Sie vier Beispielberechnungen, wie Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, über den Königsteiner Schlüssel verteilt werden:
Entwurf: Andreas Grosch, Pressestelle Landratsamt Lichtenfels; Quelle: § 45 AsylG / § 3 DVAsyl .
Aufgrund dieses Verteilungsschlüssels stehen wir vor der großen Herausforderung entsprechenden Wohnraum bzw. eine Unterbringungsmöglichkeit, sog. dezentrale Unterkünfte zu finden und stoßen hier auch an unserer Grenzen.
Im Landkreis Lichtenfels sind aktuell bereits: (Stand: 26.04.2023)
- 670 Asylbewerber und
- 820 Ukrainische Geflüchtete
Allein in den letzten 9 Monaten sind dem Landkreis Lichtenfels 287 Asylbewerber zugewiesen worden, welche durch das Landratsamt dezentral untergebracht werden mussten. Die Zuweisungen in die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung (GU) sind nicht enthalten.
Eine Übersicht über die Flüchtlingszahlen in ganz Oberfranken finden sie -> HIER.
Dezentrale Unterbringung als Pflichtaufgabe der Landratsämter
Dezentrale Unterkünfte sind staatliche Unterkünfte des Landratsamtes, welche der Unterbringung von Asylsuchenden dienen und vom Landratsamt Lichtenfels im Auftrag des Freistaates Bayern angemietet werden. Es handelt sich hierbei um die sog. Anschlussunterbringung, für welche das Landratsamt Lichtenfels im Rahmen seiner staatlichen Unterbringungsverpflichtung zuständig ist. Sie ist erforderlich, um Asylbewerber im Übergangsstadium zwischen Asylantragsstellung und Anerkennung als Asylbewerber unterzubringen, sowie für einen begrenzten Zeitraum teils auch darüber hinaus, wenn kein privater Wohnraum gefunden wird. Während der Zeit des laufenden Asylverfahrens sind Asylbewerber auch verpflichtet in den ihnen zugewiesenen Unterkünften zu leben und dürfen sich keinen eigenen Wohnraum suchen, bzw. umziehen. Für dezentrale Unterkünfte gibt es gewisse Mindeststandards, welche jedoch mit normalem Wohnraum nicht gleichzusetzen sind. Nach den Leitlinien ist z.B. vorgesehen, dass pro Person eine durchschnittliche Wohn-/Schlafraumfläche von 7m² pro nicht unterschritten werden soll. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass die Mindestkapazität 10 Personen sind.
Konzept der sog. dezentralen Unterbringung im Landkreis Lichtenfels ist zudem, dass jeder Betreiber einer dezentralen Unterkunft auch immer einen sog. „Kümmerer“ stellen muss, der zum einen nach dem Rechten sieht und zum anderen Hilfe zur Selbsthilfe für die ankommenden Menschen leistet. Zu den Aufgaben zählen daher zum Beispiel u.a., die Einweisung der ankommenden Menschen in die Örtlichkeit, Benutzung der Gerätschaft , Einweisung in die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs; Kontrolle der Anwesenheit, Organisation und Überwachung der Putzpläne und Sauberkeit in der Unterkunft, Mülltrennung, Hilfestellung bei Behördengängen, Arztbesuchen etc.
Sie möchten uns eine Unterkunft (für mind. 10 Personen) anbieten? Hier geht's zum Kontaktformular.
Notunterkünfte
Sollten nicht mehr genügend freie Plätze in den dezentralen Unterkünften zur Verfügung stehen, als dem Landkreis Asylbewerber bzw. Flüchtlinge zugewiesen werden, müssen diese in einer Notunterkunft im Landkreis untergebracht werden. Um auf kurzfristig hohe Zugangsgeschehnisse, wie auch Anfang letzten Jahres mit Beginn der Ukraine-Krise, vorbereitet zu sein, trifft den Landkreis Lichtenfels hier auch eine staatlich vorgegebene Vorhaltepflicht an solchen Unterkünften.
Als Notunterkunft dient bislang die Sporthalle der Berufsschule Lichtenfels (aktuell nicht mit Flüchtlingen belegt). Da die andauernde Sperrung bzw. Belegung einer Sporthalle auf Dauer keine Lösung ist, sollen die Landratsämter auf Kosten des Freistaates Bayern geeignete Flüchtlingsunterkünfte (neu) bauen. Das Landratsamt Lichtenfels ist daher gerade dabei eine Flüchtlingsunterkunft im Ortsteil Schney in modularer Bauweise zu planen und zu realisieren.
Gibt es Alternativen?
Anderweitige Objekte im Landkreis, welche einer Unterbringung in einer entsprechenden Größenordnung erlauben würden, existieren nicht bzw. wären stark zu sanieren. Die Kosten hierfür sind schwer kalkulierbar, liegen aber in Millionenhöhe. Zudem ist aufgrund der aktuellen Lage bei den Handwerksbetrieben und den Lieferketten eine Realisierung nicht vor einem Jahr möglich.
Auch handelt es sich mit Ausnahme des Alten Klinikums nicht um Objekte, die sich im Eigentum des Landkreises befinden.
Das "Alte Klinikum" steht ebenfalls nicht zur Verfügung, da es seit vielen Jahren komplett vom "Netz" genommen wurde und nicht einfach so als Unterkunft herangezogen werden kann. Die Schäden, u.a. an den Ver- und Entsorgungsleitungen, sind zu groß. Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Lichtenfels ja nicht grundlos einen Klinikneubau genehmigt, denn dem "Alten Klinikum" wurde ein Vollverschließ attestiert.
Um Ihnen einen Einblick ins "Alte Klinikum" zu verschaffen, haben wir diese Video für Sie zur Veranschaulichung:
Weitere Pressemitteilungen des Landratsamtes zu diesem Thema:
Pressemitteilung 86-2023: Bürgerversammlung in Schney – geplante Notunterkunft für Flüchtlinge
Pressemitteilung 84-2023: Landrat Meißner zum Gewaltverbrechen in Lichtenfels
Pressemitteilung 18-2023: Gärtenrother Bürger wenden sich an den Landrat
Pressemitteilung 293-2022: Aktuelle Asyl- und Flüchtlingssituation im Landkreis Lichtenfels
Häufige Fragen zum Thema "Asylbewerber in Oberfranken" (bayern.de).