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Förderprogramme


Verschiedene Programme fördern den Erhalt bzw. die Pflege bestimmter Biotope durch Privatpersonen. Im Februar 2004 hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, den Fördervollzug von Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und Erschwernisausgleich (EA) bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammenzufassen, um den Fördervollzug zu vereinfachen und eine einzige Anlaufstelle für den Antragsteller zu schaffen. Die politische, fachliche und finanzielle Rahmenkompetenz verbleiben für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), für das KULAP in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

Die Antragstellung für die genannten Programme erfolgt beim örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in einem gemeinsamen "Antrag auf Förderung von Agrarumweltmaßnahmen". Für das Vertragsnaturschutzprogramm ist rechtzeitig vor Ende der Antragsfrist eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erforderlich. Diese übermittelt digital ein "Bewertungsblatt" an das zuständige AELF bei dem der Vertrag abgeschlossen wird. Der Verpflichtungszeitraum beträgt jeweils fünf Jahre. Für den nächsten Verpflichtungszeitraum 2024 bis 2028 ist die Antragstellung im Zeitraum vom 15.01. bis 22.02.2024 möglich. Die Naturschutzfachkräfte beraten Sie gerne auch vorab zu den verschiedenen Programmen.

NaturtalenteVNP

Im Lauf des Jahres können keine Anträge gestellt werden, gegebenenfalls kann im Sommer aber bereits beurteilt werden, ob Flächen grundsätzlich für die Aufnahme in das VNP geeignet sind. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ausschließlich auf Grundlage des folgenden Mehrfachantrages, der beim zuständigen AELF einzureichen ist. Ob eine Aufnahme in das Vertragsnaturschutzprogramm möglich ist, ist neben den fachlichen Voraussetzungen auch von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel abhängig.


Weitere Fördermöglichkeiten bestehen über das Landschaftspflegeprogramm u. a. in den Bereichen Artenschutz (z.B. Fledermausquartiere), Amphibienschutz, Freistellung von Trockenbiotopen, Mahd von artenreichen Wiesen, Anlage von Kleinstrukturen wie Hecken, Streuobstwiesen und Tümpeln. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über den Landschaftspflegeverband Landkreis Lichtenfels e.V.

 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Pfister
Tel.: 09571/18-3423
Zimmer: 205
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Reihs
Tel.: 09571/18-3411
Zimmer: 206
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Faber
Tel.: 09571/18-3420
Zimmer: 205
Gebäude: Kronacher Str. 28
Herr Fischer
Tel.: 09571/18-3414
Zimmer: 206
Gebäude: Kronacher Str. 28
Herr Brem
Tel.: 09571/18-3426
Zimmer: 206
Gebäude: Kronacher Str. 28