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Jagdrecht - Jagdschein


Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines (Rechtsgrundlage: §§ 15, 16 und 17 des Bundesjagdgesetzes).

Kurzinfo:

Wer in Deutschland die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen ausgestellten gültigen Jagdschein besitzen und mit sich führen. Das Landratsamt Lichtenfels stellt die Jagdscheine für die Bürger aus, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben.

Gleiches gilt für Ausländer, die sich vorübergehend hier aufhalten und die Jagd ausüben wollen.

Arten von Jagdscheinen:

Es gibt vier Arten von Jagdscheinen:

  • Dreijahresjagdschein (Gebühr 90,-- € und 60,-- € Jagdabgabe)
  • Jahresjagdschein (Gebühr 40,-- € und 20,-- € Jagdabgabe)
  • Tagesjagdschein für 14 Tage (Gebühr 10,-- € und 5,-- € Jagdabgabe)
  • Jugendjagdschein (für Personen unter 18 Jahren (Gebühr 25,00 E und 12,50 € Jagdabgabe)

Die Gebühren gelten sowohl für die Neuerteilung als auch für die Verlängerung der Gültigkeit eines vorhandenen (noch gültigen) Jagdscheines. Also immer kurz vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen!

Was wird für die Erteilung bzw. Verlängerung benötigt?

Bei Neuerteilung:

  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
  • 1 Lichtbild
  • ggf. Bestätigung Lehrgang Fallenjagd
  • Einverständniserklärung der Eltern (bei Antrag Jugendjagdschein)

Bei Verlängerung:

  • vorhandener Jagdschein
  • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Jagdbehörde. Persönliches Erscheinen ist erforderlich!

Antrag Jagdschein Antrag Jagdschein, 114 KB
Antrag Schalldämpfer Antrag Schalldämpfer, 534 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Graß
Tel.: 09571 / 18-2124
Zimmer: 352
Gebäude: Kronacher Str.30
Frau Putschky
Tel.: 09571 / 18-2125
Zimmer: 351
Gebäude: Kronacher Str. 30