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Die Gleichstellungsbeauftragte beim Landratsamt Lichtenfels


Aufgaben der Gleichstellungsstelle

Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung des Landkreises nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz. Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, daran mit zu arbeiten, dass die  im Grundgesetz Art. 3 Abs.2 garantierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern umgesetzt wird.

Der Arbeitsauftrag ist offen. Das Spektrum der Aufgaben und Ziele ist breit angelegt und umfasst auch das Initiieren und die Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen.

 

Behördeninterne Ziele

Als Leitprinzip gilt die Umsetzung  der Chancengleichheit von Frauen und Männern, dazu gehören beispielsweise familienfreundliche Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Einstellungen und  Fort- und Weiterbildung. Die Gleichstellungsbeauftragte kann auch als Anlaufstelle bei gleichstellungsrelevanten Konflikten als Vermittlerin auftreten.

 

Behördenexterne Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte sieht sich als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei

  • Fragen zu Gleichstellung und Chancengleichheit in Familie, Beruf und Gesellschaft
  • erlebter Benachteiligung oder Diskriminierung (z.B. Mobbing, sexueller Missbrauch) und Gewalt gegen Frauen

Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Vermittlerin, die an zuständige und fachkompetente  Stellen verweist und auf Wunsch auch Kontakte zu Behörden, Institutionen und Verbänden aufnimmt.

Natürlich ist jede Beratung kostenlos, unbürokratisch und streng vertraulich.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Ullein
Tel.: 09571 18-4244
Zimmer: 313
Gebäude: Kronacher Straße 30