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Wohnungsraumförderung


Was bedeutet Wohnraumförderung ?

Mit der Wohnraumförderung wird eine staatliche Unterstützung zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum in Form von Neubau und Erwerb von bestehendem Wohnraum insbesondere für junge Familien angeboten. Weiterhin gibt es eine Förderung  für den  behindertengerechten Umbau von bestehenden Wohnungen für Personen, die darauf angewiesen sind.

Auch für die Errichtung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen bestehen Fördermöglichkeiten.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es ?

Für den Bereich der Eigenwohnraumförderung  gibt es folgende drei Möglichkeiten:

+    das Staatliche Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm, verbunden mit einem  
      Kinderzuschuss ( vormals 3. Förderungsweg )

+    das Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm

+    das leistungsfreie Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm  für den 
      behindertengerechten Umbau von bestehendem Wohnraum

Die Förderung  von Mietwohnungen erfolgt durch die einkommensorientierte Förderung ( EOF ).

Einige grundsätzliche Fördervoraussetzungen:

Drei Auflagen sind bei der Eigenwohnraumförderung  u.a. von großer Bedeutung.


+    Die Bauherren ( Käufer ) müssen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen einhalten. Hierbei zählt
      das Gesamtjahresbruttoeinkommen des Haushaltes unter Berücksichtigung der Anzahl der
      Familienmitglieder und der persönlichen Gegebenheiten ( z.B. Behinderung, Junges Ehepaar usw. )

+    Die Bauherren ( Käufer ) müssen Eigenkapital nachweisen bzw. einsetzen. Das Minimum liegt hier bei 15 %
      bzw. 20 % der Gesamtkosten. Zuschüsse können hier eingerechnet werden.

+   Die Größe des Bauvorhabens darf den „üblichen“ Rahmen ( = Beschränkung der Wohnfläche in Abhängigkeit
     von Personen- und Raumanzahl und persönlichen Gegebenheiten ) nicht überschreiten.

 

Die Förderung von Mietwohnungen ist unter anderem abhängig von der Wahl des Standortes, des Wohnungsbedarfs, des Wohnungstyps und des gewünschten Mieterkreises.

Die Förderhöhe !

Im Bereich der Eigenwohnraumförderung können bei Neubau und Erwerb durch Kombination der Programme bis zu 55 % der Gesamtkosten möglich sein.

Der Umbau von bestehendem Wohnraum in einen behindertengerechten Zustand kann mit einem Betrag von maximal 10.000 Euro gefördert werden. Nach entsprechender fünfjähriger Nutzung wird aus einem leistungsfreien Darlehen ein Zuschuss.

Die Förderhöhe beim Mietwohnungsbau wird von der Regierung von Oberfranken festgelegt. Sie richtet sich unter anderem nach den Gesamtkosten und der gewünschten Wohnungsbelegung. Zuschüsse sind hier möglich.

Abschließend drei wichtige Hinweise.

Vor Erteilung eines Förderbescheides darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden bzw. kein Kaufvertrag zum Erwerb abgeschlossen werden, es sei denn die Bewilligungsstelle hat eine schriftliche Genehmigung erteilt.

Auf eine Wohnraumförderung besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Eine Förderung kann im Rahmen verfügbarer Fördermittel gewährt werden.

Eine weitergehende, detaillierte Information erhalten Sie in einem Informationsgespräch bei der Bewilligungsstelle im Sachgebiet Bauwesen im Landratsamt Lichtenfels.  Eine telefonische Anmeldung bzw. Terminabsprache ist möglich und verhindert längere Wartezeiten.  Bei der Bewilligungsstelle erhalten Sie dann auch alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen.

Förderantrag Bayerischen Wohnungsbauprogramm Förderantrag Bayerischen Wohnungsbauprogramm, 1590 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Vogel-Endres
Tel.: 09571/18-3115
Zimmer: 108
Gebäude: Kronacher Str. 28